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eporuE AHCN

"NULL-TOLERANZ-POLITIK"

(AUSZUG)

Wir als NCHA, müssen der gesteigerten Sensibilität der

Öffentlichkeit und unserer Mitglieder Rechnung tragen und

Verhalten, welches als Tierquälerei oder nicht Artgerechte

Behandlung in jedweder Art und Weise eingestuft werden

könnte, untersagen und ahnden, um zu demonstrieren, welch

großen Respekt wir unserem Sport und vor allen Dingen unseren

Pferden entgegenbringen.

Die NCHA USA hat auf Empfehlung der Richter, anderer

ständiger Ausschüsse und vieler Mitglieder die Einhaltung der

"Null-Toleranz-Politik" in Verbindung mit der Durchsetzung von

Artikel 35b verfügt.

RULE 35B. (SEITE 57 NCHA RULE BOOK)

Verhalten, welches als Tierquälerei oder nicht Artgerechte

Behandlung in jedweder Art und Weise eingestuft werden kann,

ist in der Show-Arena oder auf dem Show Gelände, verboten.

(3) Misshandeln bedeutet insbesondere übermäßiges - reißen an

den Zügeln – spornieren – peitschen – schlagen, oder Verhalten,

welches dem Pferd Schmerzen und/oder Verletzungen in

jedweder Form zufügt. Jeder Missbrauch oder Versuch des

Missbrauchs, in der Show-Arena oder auf dem Show Gelände,

welches andere Personen oder Pferde gefährden könnte, wird mit

aller möglichen Schärfe nach Absatz (g) dieser Regle geahndet.

Alle Mitglieder sind aufgefordert sich an die Regeln zu halten. Es

ist die Verpflichtung jedes Mitglieds, NCHA Richters,

Angestellten, Show-Secretaries und Vorstandsmitglieds,

jedwedes Verhalten, welches als Tierquälerei oder nicht

Artgerechte Behandlung eingestuft werden kann zu melden.

Dieses beinhaltet nicht nur die Show-Arena, sondern den

gesamten Bereich der Veranstaltung. Warmup-Hallen, Practice

Pen oder ähnliches.

Folgende

Vorkommnisse

müssen

nach

der

"Null-Toleranz-Politik" gemeldet werden.

Einmaliges oder mehrmaliges schlagen des Pferdes auf

den Kopf oder auf den Körper, mit der Hand, den Zügeln

oder anderer Hilfsmittel.

Der Gebrauch eines Gebisses, welches das Pferdemaul

oder den Kopf des Pferdes verletzt und das Pferd zu bluten

beginnt.

Die Benutzung von Gegenständen um das Pferd zu

schlagen. Jedwedes Verhalten, welches als Verstoß gegen

Regel 35b. anzusehen ist

Wir möchten uns für die Kooperation und die Mithilfe zur

Einhaltung der Regeln bei allen Mitgliedern bedanken und wir

hoffen, dass hierdurch das Image unseres Sports weiter

verbessert werden kann.

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