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"NULL-TOLERANZ-POLITIK"
(AUSZUG)
Wir als NCHA, müssen der gesteigerten Sensibilität der
Öffentlichkeit und unserer Mitglieder Rechnung tragen und
Verhalten, welches als Tierquälerei oder nicht Artgerechte
Behandlung in jedweder Art und Weise eingestuft werden
könnte, untersagen und ahnden, um zu demonstrieren, welch
großen Respekt wir unserem Sport und vor allen Dingen unseren
Pferden entgegenbringen.
Die NCHA USA hat auf Empfehlung der Richter, anderer
ständiger Ausschüsse und vieler Mitglieder die Einhaltung der
"Null-Toleranz-Politik" in Verbindung mit der Durchsetzung von
Artikel 35b verfügt.
RULE 35B. (SEITE 57 NCHA RULE BOOK)
Verhalten, welches als Tierquälerei oder nicht Artgerechte
Behandlung in jedweder Art und Weise eingestuft werden kann,
ist in der Show-Arena oder auf dem Show Gelände, verboten.
(3) Misshandeln bedeutet insbesondere übermäßiges - reißen an
den Zügeln – spornieren – peitschen – schlagen, oder Verhalten,
welches dem Pferd Schmerzen und/oder Verletzungen in
jedweder Form zufügt. Jeder Missbrauch oder Versuch des
Missbrauchs, in der Show-Arena oder auf dem Show Gelände,
welches andere Personen oder Pferde gefährden könnte, wird mit
aller möglichen Schärfe nach Absatz (g) dieser Regle geahndet.
Alle Mitglieder sind aufgefordert sich an die Regeln zu halten. Es
ist die Verpflichtung jedes Mitglieds, NCHA Richters,
Angestellten, Show-Secretaries und Vorstandsmitglieds,
jedwedes Verhalten, welches als Tierquälerei oder nicht
Artgerechte Behandlung eingestuft werden kann zu melden.
Dieses beinhaltet nicht nur die Show-Arena, sondern den
gesamten Bereich der Veranstaltung. Warmup-Hallen, Practice
Pen oder ähnliches.
Folgende
Vorkommnisse
müssen
nach
der
"Null-Toleranz-Politik" gemeldet werden.
Einmaliges oder mehrmaliges schlagen des Pferdes auf
den Kopf oder auf den Körper, mit der Hand, den Zügeln
oder anderer Hilfsmittel.
Der Gebrauch eines Gebisses, welches das Pferdemaul
oder den Kopf des Pferdes verletzt und das Pferd zu bluten
beginnt.
Die Benutzung von Gegenständen um das Pferd zu
schlagen. Jedwedes Verhalten, welches als Verstoß gegen
Regel 35b. anzusehen ist
Wir möchten uns für die Kooperation und die Mithilfe zur
Einhaltung der Regeln bei allen Mitgliedern bedanken und wir
hoffen, dass hierdurch das Image unseres Sports weiter
verbessert werden kann.
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